Ihre Entscheidung

Ist Privatinsolvenz der richtige Weg für Sie?

Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die die Privatinsolvenz ernsthaft anstreben. Wenn Sie noch prüfen, welcher Weg zu Ihrer Situation passt, informieren Sie sich zuerst in Ruhe oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Direkt zu den häufigen Fragen

Klarheit vor dem nächsten Schritt

Diese Seite hilft bei der Einordnung. Eine individuelle Prüfung erfolgt erst in der gebuchten Beratung.

01 · Ein ehrlicher Check

Woran Sie erkennen, dass dieser Weg ernsthaft in Frage kommt

Privatinsolvenz ist kein spontaner Ausweg und keine Werbeformel. Sie kann ein geordneter rechtlicher Weg sein, wenn die laufenden Verpflichtungen dauerhaft nicht mehr zu bewältigen sind.

Je mehr dieser Punkte auf Sie zutreffen, desto wichtiger ist eine klare Prüfung:

  • Sie können Miete, Energie, Lebensunterhalt und Raten nicht mehr zuverlässig aus dem laufenden Einkommen zahlen.
  • Mahnungen, Inkassoschreiben oder Vollstreckungsankündigungen nehmen zu.
  • Neue Raten oder Umschuldungen verschieben das Problem nur und reißen neue Lücken.
  • Eine Kontopfändung droht oder ist bereits eingegangen.
  • Eine Rückzahlung in einem überschaubaren Zeitraum ist realistisch nicht mehr absehbar.

02 · Was der Weg leisten kann

Was Privatinsolvenz leisten kann

01

Ordnung in die Lage bringen

Forderungen, Fristen und Unterlagen werden nachvollziehbar sortiert, damit die nächsten Schritte auf einer belastbaren Grundlage stehen.

02

Schutz richtig einordnen

Kontopfändung, P-Konto und laufende Lebenshaltung werden dort besprochen, wo sie für Ihre Situation relevant sind.

03

Eine Perspektive prüfen

Das Verfahren kann eine Perspektive auf Restschuldbefreiung eröffnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und Pflichten erfüllt werden.

03 · Ohne falsche Versprechen

Was Privatinsolvenz nicht ist

Keine sofortige Schuldenlöschung. Der Weg besteht aus mehreren Schritten und verlangt vollständige, ehrliche Mitwirkung.

Keine Erfolgsgarantie. Eine Beratung kann Möglichkeiten erklären, aber keinen Ausgang versprechen.

Kein Verstecken von Einkommen oder Vermögen. Unvollständige oder falsche Angaben gefährden den weiteren Weg.

Nicht jede Forderung verschwindet automatisch. Gesetzliche Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.

04 · Was Sie jetzt tun können

Vor der Entscheidung

  1. 1

    Das Problem nicht weiter verschieben

    Nehmen Sie keine teuren neuen Kredite auf, nur um alte Forderungen kurzfristig zu bedienen.

  2. 2

    Das Nötigste sichern

    Priorisieren Sie Miete, Energie, Lebensmittel und andere Ausgaben, die Ihren Alltag unmittelbar sichern.

  3. 3

    Post öffnen und sammeln

    Bewahren Sie Mahnungen, Vollstreckungsschreiben und Kontoauszüge auf. Ungeöffnete Briefe machen die Lage nicht kleiner.

  4. 4

    Individuell klären

    Wenn Sie noch unsicher sind, rufen Sie an oder schreiben Sie. Wenn Ihr Entschluss feststeht, können Sie die Videoberatung anfragen.

Ihr Entschluss steht fest?

Wenn Sie sich bereits entschieden haben

Die persönliche Videoberatung dauert 45 Minuten und kostet 199 EUR brutto. Die Vergütung wird nach § 34 RVG in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung geregelt; darin wird eine Anrechnung auf ein späteres Folgemandat ausgeschlossen. Das separate Folgemandat kostet 999 EUR brutto; wenn Sie beide Leistungen beauftragen, beträgt die anwaltliche Vergütung 1.198 EUR brutto.

Die genannten Preise betreffen ausschließlich unsere anwaltlichen Leistungen. Gerichtskosten sowie Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind darin nicht enthalten. Eine Verfahrenskostenstundung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen beantragt werden.

Beratung für Ihren Weg anfragen

Noch offene Fragen?

Wenn Sie noch unsicher sind

Dann buchen Sie bitte noch keinen Termin über den Entscheidungsweg. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. So lässt sich zuerst klären, welche Informationen für Ihre Situation fehlen.

Kontakt aufnehmen

05 · Häufige Fragen

Was viele Menschen vor dem ersten Gespräch wissen möchten

Verliere ich durch die Privatinsolvenz automatisch meine Wohnung?

Nein, eine Wohnung geht nicht automatisch verloren. Laufende Mietzahlungen müssen weiter gesichert werden; der gesetzliche Kündigungsschutz ist begrenzt. Ob Sie die Wohnung halten können, hängt von Ihrer konkreten Situation, dem Mietverhältnis und der Finanzierbarkeit ab.

Kann ich ein Auto behalten?

Ein Auto kann unter bestimmten Voraussetzungen geschützt sein, insbesondere wenn es für eine Erwerbstätigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen benötigt wird. Eigentum, Finanzierung, Sicherungsrechte und Wert müssen ebenfalls geprüft werden. Ob Sie es behalten können, muss individuell geklärt werden.

Was passiert mit meinem Konto?

Bei drohender oder bereits bestehender Kontopfändung sollten Sie unverzüglich prüfen, ob Ihr Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt werden muss. Warten Sie damit nicht auf einen späteren Beratungstermin.

Sind nach dem Verfahren alle Schulden erledigt?

Eine Restschuldbefreiung erfasst nicht automatisch jede Forderung. Zu den gesetzlichen Ausnahmen können zum Beispiel Geldstrafen und bestimmte Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen gehören. Die Voraussetzungen und Pflichten müssen im Einzelfall geprüft werden.

Wie lange dauert der Weg typischerweise?

Die Abtretungsfrist beträgt regelmäßig drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Beratung, außergerichtlicher Einigungsversuch und Eröffnungsverfahren benötigen zusätzliche Zeit. Die Restschuldbefreiung setzt die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

Was sollte ich für die Beratung vorbereiten?

Sortieren Sie Ihre aktuellen Schreiben, Gläubigerkontakte, Einkommensunterlagen und Kontoauszüge. Eine vollständige, ehrliche Übersicht hilft bei der nächsten Einordnung. Bitte senden Sie vertrauliche Unterlagen nicht über das öffentliche Kontaktformular.

Können auch Selbstständige diesen Weg prüfen?

Für aktuell Selbstständige ist grundsätzlich das Regelinsolvenzverfahren vorgesehen. Bei ehemals Selbstständigen kann eine Verbraucherinsolvenz in Betracht kommen, wenn bei Antragstellung höchstens 19 Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Auch im Regelinsolvenzverfahren können natürliche Personen Restschuldbefreiung beantragen. Selbstständigkeit und frühere Selbstständigkeit sollten Sie offen angeben.

Was kostet die Videoberatung?

Die persönliche Videoberatung kostet 199 EUR brutto einschließlich Umsatzsteuer. Die Vergütung wird nach § 34 RVG in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung geregelt; darin wird eine Anrechnung auf ein späteres Folgemandat ausgeschlossen.

Was kostet das Folgemandat?

Das separate Folgemandat kostet 999 EUR brutto. Wenn beide Leistungen beauftragt werden, beträgt die anwaltliche Vergütung insgesamt 1.198 EUR brutto. Gerichtskosten sowie Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind darin nicht enthalten. Eine Verfahrenskostenstundung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen beantragt werden.

Was ist im Folgemandat enthalten?

Das Folgemandat umfasst nach dem vereinbarten Leistungsumfang insbesondere den außergerichtlichen Einigungsversuch, die erforderliche Bescheinigung und die Vorbereitung der vollständigen Antragsunterlagen. Die Tätigkeit endet mit deren Übergabe. Sie unterschreiben und reichen selbst ein; eine gerichtliche Vertretung ist nicht umfasst.

Ist die Online-Terminbuchung verfügbar?

Die Online-Buchung ist derzeit nicht verfügbar. Rufen Sie uns bitte unter 0531 / 7018168 an oder schreiben Sie an info@abindieinso.de; wir stimmen den Termin persönlich mit Ihnen ab.

Der nächste Schritt

Sie möchten Ihren Weg in die Privatinsolvenz besprechen?

Deutschlandweit per Videoberatung. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0531 / 7018168 oder per info@abindieinso.de.

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